Häufig gestellte Fragen

Diese Fragen stellen unsere Kunden häufig zu Angeboten.

1. Kann ich die im Angebot angegebenen Wertpapiere irgendwo handeln?
Soweit wir das untersucht haben, ist momentan keine Börse Weltweit in der Lage die Wertpapiere aufgrund der Sanktionen zu handeln.
Im Augenblick kann dies niemand sagen. Zunächst müssen die Sanktionen aufgehoben werden und danach müsste die Börsen den Handel mit den Wertpapieren wieder aufnehmen.
Ja jeder egal ob Firma oder natürliche Person und egal welche Staatsbürgerschaft.
Theoretisch ist dies möglich. Dazu muss bei ihrer Bank/Broker eine Weisung zur Wandlung erfolgen. Dies wird aus der Erfahrung allerdings nur dann gelingen, wenn ihre Bank/Broker ein Depot in Russland unterhält und wenn Clearstream (der Verwahrer der Wertpapiere) diese nach Amerika transportieren kann, um bei der jeweiligen zuständigen Bank die Wandlung zu initiieren.
In der Regel fallen bei ihrem Broker /Bank Gebühren pro Stück an. In der Regel sind dies 0.05bis 0.15 EUR. Dazu können noch andere Gebühren kommen.
Unter Vorbehalt, dass sich jeden Tag etwas ändern kann, sind folgende Staaten aus Sicht von Russland freundliche Staaten : Belarus, Syrien, Iran, Venezuela, Myanmar, Indien, China, Brasilien.
Wir geben keine steuerliche Beratung. Aber in der Regel, sollte durch den Verkauf der Wertpapiere, ob Börslich oder außerbörslich, der Verlust steuerlich geltend zu machen sein. Bitte kontaktieren Sie ihren Steuerberater für weitere Details.
Wenn Sie die Weisung der Annahme des Angebotes schriftlich ihrer Bank/Broker mitteilen und den Sperrvermerk rechtzeitig bei ihren Broker / Bank für die Wertpapiere die Sie verkaufen anmelden, dann erhalten Sie am Ende der Annahmefrist von Ihrer Bank das Geld auf Ihr Konto überwiesen. Zudem haben Sie noch einen Nachbesserungsanspruch gegenüber dem Verkäufer.
Das Wertpapier, was einen Sperrvermerk hat, können Sie nicht mehr an jemand Dritten verkaufen. Damit soll verhindert werden, dass das selbe Wertpapier zwei mal verkauft wird.
Sie müssen Ihren Broker/Bank auf das Angebot hinweisen und ihn mit ihrer schriftlichen Weisung bitten, das Angebot anzunehmen. Zudem müssen Sie ihre Bank/Broker beauftragen einen Sperrvermerk zugunsten des Käufers für die verkauften Wertpapiere in ihrem Depot vorzunehmen.
Nachbesserung bedeutet, dass es zu einem späteren Zeitpunkt eventuell noch mal eine Nachzahlung gibt. Es ist jedoch nicht sicher, dass es überhaupt eine Nachbesserung gibt. Der Käufer ist bemüht, die Wertpapiere zu wandeln und die russischen Aktien zu verwerten. Wenn ihm das gelingt, dann erhalten Sie noch mal 30% des Erlöses nach Kosten. Der Käufer wird ihre Bank/Broker dazu benachrichtigen.
Hierzu gibt es keinen festen Termin. Es ist genauso gut möglich, dass der Käufer auf den Wertpapieren sitzen bleibt und diese letztlich wertlos werden. Dann gibt es keine Nachbesserung.
Am besten ist dies an einem Beispiel erklärt. Das Gazprom ADR beinhaltet zwei russische Gazprom Aktien. Aktuell sind die zusammen rund 400 Rubel wert. Dies entspricht 6.60 EUR. Davon würden Sie 30% also rund 2 EUR Nachbesserung minus der angefallenen Kosten (Wandlungskosten, Depotgebühren in Russland, Verkaufsgebühren in Russland und Umtauschgebühren, sowie eventuell andere weitere Gebühren, die jetzt noch nicht absehbar sind.
Wenn Sie nichts unternehmen, bleiben die Wertpapiere in ihrem Depot. Sie können den steuerlichen Verlust nicht geltend machen, da kein Verkauf vorliegt und Sie haben das Risiko, dass die Wertpapiere einen Totalverlust erleiden. Auf der anderen Seite haben Sie auch die Chance, dass die Sanktionen irgendwann mal nach dem Konflikt wieder aufgehoben werden und die Wertpapiere wieder zum Handel zugelassen werden.
Bitte kontaktieren Sie uns unter backoffice@adr-offer.com Wir unterbreiten ihnen ein individuelles Angebot.